Infektionsschutzgesetz
Begleitpersonen von Patienten und Besucher der Praxis müssen einen Impfnachweis, ein Genesenenzertifikat oder einen tagesaktuellen Corona (SARS CoV2) Schnelltest vorweisen. Dies gilt NICHT für Patienten!
Begleitpersonen von Patienten und Besucher der Praxis müssen einen Impfnachweis, ein Genesenenzertifikat oder einen tagesaktuellen Corona (SARS CoV2) Schnelltest vorweisen. Dies gilt NICHT für Patienten!